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   BVerfG, 01.04.1993 - 2 BvR 818/92   

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https://dejure.org/1993,3224
BVerfG, 01.04.1993 - 2 BvR 818/92 (https://dejure.org/1993,3224)
BVerfG, Entscheidung vom 01.04.1993 - 2 BvR 818/92 (https://dejure.org/1993,3224)
BVerfG, Entscheidung vom 01. April 1993 - 2 BvR 818/92 (https://dejure.org/1993,3224)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Subsidiaritätsgrundsatz; Berufungsurteil; Beschwerdewert; Mieterhöhungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Zweifelhaftigkeit der Zulässigkeit eines Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unzumutbar - Rechtswegerschöpfung - Zulässigkeit - Rechtsmittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3130
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1993 - 2 BvR 818/92
    Von der Einlegung der Berufung gegen das amtsgerichtliche Urteil hätten die Beschwerdeführer nur dann Abstand nehmen dürfen, wenn die Beschreitung des Rechtsweges für sie unzumutbar gewesen wäre (vgl. BVerfGE 47, 1 [17 f.]; BVerfGE 56, 363 [380]).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1993 - 2 BvR 818/92
    Ihrer Zulässigkeit steht unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ) entgegen, daß die Beschwerdeführer die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft haben, die Beseitigung der geltend gemachten Grundrechtsverstöße mit den ihnen durch das Gesetz zur Verfügung gestellten Rechtsbehelfen zu erreichen (vgl. BVerfGE 22, 287 [290]; BVerfGE 77, 275 [282]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1993 - 2 BvR 818/92
    Das wäre indes nur dann der Fall, wenn Grund zu der Annahme bestände, daß das zuständige Berufungsgericht in Kenntnis auch der nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. BVerfGE 68, 376, 381 ff.= BVerfG, HdM Nr. 4) zu erhebenden Bedenken gegen seine streitwertrechtliche Entscheidungspraxis an dieser festhalten würde.
  • BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73

    Hausgehilfin

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1993 - 2 BvR 818/92
    Von der Einlegung der Berufung gegen das amtsgerichtliche Urteil hätten die Beschwerdeführer nur dann Abstand nehmen dürfen, wenn die Beschreitung des Rechtsweges für sie unzumutbar gewesen wäre (vgl. BVerfGE 47, 1 [17 f.]; BVerfGE 56, 363 [380]).
  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1993 - 2 BvR 818/92
    Dies ist regelmäßig dann nicht der Fall, wenn die Zulässigkeit des Rechtsmittels unterschiedlich beurteilt werden kann, da in solchen Fällen die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG mit der Zurückweisung des Rechtsmittels neu in Lauf gesetzt wird (vgl. BVerfGE 16, 1, 2 f.; 47, 168, 175).
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1993 - 2 BvR 818/92
    Ihrer Zulässigkeit steht unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ) entgegen, daß die Beschwerdeführer die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft haben, die Beseitigung der geltend gemachten Grundrechtsverstöße mit den ihnen durch das Gesetz zur Verfügung gestellten Rechtsbehelfen zu erreichen (vgl. BVerfGE 22, 287 [290]; BVerfGE 77, 275 [282]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 411/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklicheit der Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1993 - 2 BvR 818/92
    Dies ist regelmäßig dann nicht der Fall, wenn die Zulässigkeit des Rechtsmittels unterschiedlich beurteilt werden kann, da in solchen Fällen die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG mit der Zurückweisung des Rechtsmittels neu in Lauf gesetzt wird (vgl. BVerfGE 16, 1, 2 f.; 47, 168, 175).
  • OLG Koblenz, 12.03.2024 - 3 W 72/24
    Ein angerufenes Gericht kann, wie sich aus § 62 S. 1 GKG ergibt (BVerfG NJW 1993, 3130), den Streitwert zum Zwecke der Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit festsetzen.
  • BVerfG, 01.12.2005 - 1 BvR 2/01

    Zur Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem deliktischen Schutz des

    Das gilt auch dann, wenn es als offen beurteilt werden kann, ob die Berufungssumme erreicht wird (vgl. BVerfGE 68, 376 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1993 - 2 BvR 818/92, NJW 1993, S. 3130).
  • VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 16/05

    Rechtliches Gehör; Subsidiarität; Vorabentscheidung

    Danach war die Erhebung der Gehörsrüge auch nicht völlig aussichtslos (vgl. zu der Verpflichtung, bei unklarer Rechtslage im Zweifel alle in Frage kommenden Rechtsschutzmöglichkeiten auszuschöpfen: BVerfGE 68, 376, 380 f.; BVerfG NJW 1993, 3130; vgl. auch Lübbe-Wolff , EuGRZ 2004, 669, 670 ff.).
  • OLG Jena, 19.03.2009 - 4 W 106/09

    Unstatthafte Beschwerde bei Zuständigkeitsstreitwertfestsetzung

    Deshalb kann - wie hier geschehen - aus Gründen der Rechtssicherheit und Prozesswirtschaftlichkeit aber auch eine Vorabentscheidung über einen streitigen Zuständigkeitswert durch Beschluss erfolgen (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., GKG § 62 Rz 1 unter Hinw. auf BVerfG NJW 1993, 3130).
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